Bekanntmachung für Deutsche im Ausland zu den Bundestagswahlen am 23. Februar 2025

Mit Blick auf die am 23. Februar 2025 stattfindenden Wahlen zum Deutschen Bundestag können im Ausland lebende Deutsche bis zum 2. Februar 2025 den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Einem Antrag, der erst am 3. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden.

Die Wahlbekanntmachung und ein zusätzliches Informationsblatt der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich finden Sie hier: InformationsmerkblattWahlbekanntmachung auf DeutschWahlbekanntmachung auf Französisch.

Informationen zum Antrag auf Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis  sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar.

Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden Sie hier.